Was kostet Pflege – und wer übernimmt welchen Anteil?
Die Kosten für Pflege, Betreuung oder gemeinschaftliches Wohnen hängen vom gewählten Angebot, vom Umfang der Leistungen und vom Pflegegrad ab. Einen großen Teil tragen häufig die Pflege- und die Krankenversicherung. Wir zeigen Ihnen verständlich, welche Leistungen Ihnen zustehen und welcher Eigenanteil bleibt.
Wir rechnen viele Leistungen direkt mit Ihrer Pflege- oder Krankenkasse ab. So bleibt der Aufwand für Sie gering.

Vier Fragen bringen Struktur in das Thema Kosten.
Ein einzelner Betrag sagt wenig aus, solange Angebot, Umfang und Leistungen der Kassen nicht gemeinsam betrachtet werden. Diese vier Fragen helfen Ihnen, Ihre Situation zu ordnen.
Welches Angebot wird benötigt?
Ambulante Pflege, Tagespflege und Senioren-Wohngemeinschaften werden unterschiedlich finanziert. Deshalb steht am Anfang die Frage, welche Unterstützung passt.
Welcher Umfang ist vereinbart?
Wie oft und wie lange wird Unterstützung gebraucht? Häufigkeit und Umfang der Leistungen bestimmen die Kosten.
Welcher Pflegegrad liegt vor?
Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt. Ärztlich verordnete Behandlungspflege trägt in der Regel die Krankenkasse.
Welcher Anteil bleibt offen?
Stellt man Kosten und Leistungen der Kassen gegenüber, wird sichtbar, ob ein Eigenanteil bleibt. Diesen Überblick erstellen wir gern gemeinsam mit Ihnen.
Einen verbindlichen Kostenvoranschlag erhalten Sie von uns nach dem persönlichen Beratungsgespräch.
So werden ambulante Pflege, Tagespflege und Senioren-Wohngemeinschaften finanziert.
Jede Unterstützungsform wird auf eigene Weise finanziert. Die wichtigsten Bausteine im Überblick – die genauen Beträge für Ihre Situation besprechen wir persönlich mit Ihnen.
Ambulante Pflege
Wie wird Pflege zu Hause finanziert?
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung Pflegesachleistungen bis zu einem monatlichen Höchstbetrag. Wir rechnen diese Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ärztlich verordnete Behandlungspflege trägt die Krankenkasse.
- Pflegesachleistungen: Grundpflege und Betreuung durch unseren Pflegedienst
- Entlastungsbetrag: nutzbar schon ab Pflegegrad 1, etwa für hauswirtschaftliche Hilfe
- Kombinationsleistung: Pflegesachleistungen und Pflegegeld lassen sich anteilig kombinieren

Tagespflege
Wie wird die Tagespflege finanziert?
Für die Tagespflege gibt es ab Pflegegrad 2 ein eigenes Budget der Pflegeversicherung – zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Es umfasst die Pflege, die Betreuung und die Fahrten zur Tagespflege.
- Pflege, Betreuung und Fahrdienst: über das Tagespflege-Budget der Pflegekasse
- Verpflegung und Investitionskosten: als Eigenanteil pro Besuchstag
- Entlastungsbetrag: kann für den Eigenanteil eingesetzt werden

Senioren-Wohngemeinschaften
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
In einer Senioren-Wohngemeinschaft werden Wohnen und Pflege getrennt betrachtet: Miete und Haushaltskosten tragen die Bewohnerinnen und Bewohner selbst. Die Pflege wird wie zu Hause über die Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung finanziert.
- Miete, Nebenkosten und Haushaltsgeld: als monatliche Wohnkosten
- Pflege und Betreuung: über Pflegesachleistungen, abhängig vom Pflegegrad
- Wohngruppenzuschlag: unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich möglich

Reichen Ihr Einkommen und Ihr Vermögen nicht aus, kann das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege einspringen. Wir informieren Sie gern über diese Möglichkeit.
Drei Bausteine finanzieren Ihre Pflege.
Pflege wird in Deutschland meist aus mehreren Quellen finanziert. Wer wofür zuständig ist, hängt von der Art der Leistung ab – wir behalten für Sie den Überblick.
Pflegeversicherung
Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad Pflegesachleistungen, das Budget für die Tagespflege, den Entlastungsbetrag und weitere Leistungen. Grundlage ist der Bescheid über Ihren Pflegegrad.
Krankenversicherung
Medizinische Leistungen der häuslichen Krankenpflege – etwa Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandswechsel – verordnet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Die Kosten trägt dann die Krankenkasse.
Eigenanteil
Was die Kassen nicht übernehmen, zahlen Sie selbst – zum Beispiel zusätzliche Leistungen, Verpflegung in der Tagespflege oder die Miete in einer Wohngemeinschaft.
Die Pflegeversicherung ist eine Teilkostenversicherung. Sie übernimmt einen festen Betrag, deckt aber nicht in jedem Fall alle Kosten ab.
Deshalb lohnt sich ein genauer Blick: Viele Familien nutzen Leistungen wie den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege nicht, obwohl sie ihnen zustehen.
In vier Schritten zu einem klaren Kostenüberblick.
Wir nehmen uns Zeit, alle Kosten verständlich zu erklären. So können Sie in Ruhe entscheiden.
Situation beschreiben
Im ersten Gespräch klären wir, welche Unterstützung im Alltag gebraucht wird und welches Angebot dazu passt.
Kostenvoranschlag erhalten
Sie erhalten von uns einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit allen Leistungen und Preisen – transparent und nachvollziehbar.
Leistungen der Kassen einbeziehen
Wir zeigen, welcher Teil über die Pflege- oder Krankenkasse abgerechnet wird, und unterstützen Sie bei den nötigen Anträgen.
Eigenanteil kennen
Am Ende wissen Sie genau, welcher Betrag für Sie bleibt – bevor die Versorgung beginnt. Überraschungen gibt es nicht.
Das Beratungsgespräch und der Kostenvoranschlag sind für Sie kostenlos und unverbindlich.

Diese Fragen sollten Sie im Beratungsgespräch stellen.
Mit den richtigen Fragen behalten Sie den Überblick über Leistungen, Zuschüsse und Eigenanteil. Wir beantworten sie Ihnen gern – offen und verständlich.
01 · Welche Leistungen sind im Angebot enthalten?
02 · Welcher Anteil wird über die Pflegekasse abgerechnet?
03 · Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?
04 · Wie hoch ist mein monatlicher Eigenanteil?
05 · Kann ich den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege nutzen?
06 · Was ändert sich, wenn sich mein Pflegegrad ändert?
Tipp: Bringen Sie zum Gespräch den Bescheid Ihrer Pflegekasse mit, falls schon ein Pflegegrad vorliegt.
So kommen Sie zu Ihrem persönlichen Kostenüberblick.
Ob Sie gerade erst beginnen, sich zu informieren, oder schon einen Pflegegrad haben: Wir helfen Ihnen, Kosten und Leistungen richtig einzuordnen.
Noch kein Pflegegrad?
In unserer Pflegeberatung erklären wir, wie Sie den Antrag stellen und wie die Begutachtung abläuft.
Pflegeberatung ansehenPflegegrad liegt bereits vor?
Dann erstellen wir Ihnen gern direkt einen Kostenvoranschlag für die gewünschte Unterstützung.
Kostenvoranschlag anfragenDie Beratung und der Kostenvoranschlag sind kostenlos und unverbindlich.
Sie haben Fragen zu den Kosten?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns kurz, welches Angebot Sie interessiert. Wir erklären Ihnen die Kosten, zeigen die Leistungen der Kassen und erstellen Ihnen einen persönlichen Kostenvoranschlag.
Über Leistungen der Pflegeversicherung entscheidet Ihre Pflegekasse. Wir unterstützen Sie bei allen Anträgen.